Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Einbeziehung der AGB

 

1.1    Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für sämtliche Verträge über die Erbringung von Trainingsleistungen durch die Tennisschule ElmTennis (nachfolgend „Tennisschule“) 
1.2    Änderungen oder Ergänzungen der nachfolgenden Bestimmungen sind nur gültig, wenn sie durch die Tennisschule schriftlich bestätigt wurden.
1.3    Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, Platz- und Hallenordnungen der jeweiligen Tennisvereine und kommerziellen Anlagen, auf denen das Tennistraining durchgeführt wird, sind für alle Trainingsteilnehmenden verbindlich.


§ 2
Vertragsschluss


2.1    Der Vertrag zwischen der Tennisschule und dem/der Teilnehmenden kommt mit der Anmeldung zu einem Training, Workshop oder Trainingscamp und der nachfolgenden schriftlichen Bestätigung der Tennisschule verbindlich zustande. Die Anmeldung erfolgt über die Buchungs-Website der Tennisschule. Die Tennisschule ist durch die Anmeldung zum Training nicht gebunden und zur Annahme nicht verpflichtet.
2.2    „Teilnehmende“ im Sinne dieser AGB sind alle natürlichen Personen, die sich zum Training anmelden oder durch ihre gesetzlichen Vertreter angemeldet werden.


§ 3
Organisation des Trainings


3.1    Das Leistungsangebot der Tennisschule umfasst Einzel- und Gruppentraining sowie Workshops und Trainingscamps. Einzel- und Gruppentraining kann als einzelne Trainingseinheit oder als Saisontraining gebucht werden. Einzelne Trainingseinheiten werden nachfolgend einheitlich als „Einzeleinheit“ bezeichnet. Ein Saisontraining umfasst den Zeitraum einer Freiluftsaison (regelmäßig von Mai bis Oktober). In den Schulferien – ausschlaggebend sind die Schulferien in Niedersachsen – sowie der Wintersaison (November bis April) wird kein Saisontraining angeboten. An Feier- und Brückentagen findet das Saisontraining in der Freiluftsaison statt, ansonsten werden die Teilnehmenden frühzeitig informiert. Workshops und Trainingscamps werden gesondert angeboten und finden ausschließlich bei ausreichender Teilnehmerzahl sowie im Rahmen verfügbarer Kapazitäten statt. Die Teilnehmeranzahl kann dabei begrenzt sein.
3.2    Das gebuchte Saisontraining ist personengebunden und nicht auf Dritte übertragbar. Eine abweichende Regelung im Einzelfall ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Tennisschule möglich. Ein Anspruch auf Übertragung besteht nicht.
3.3    Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, 60 Minuten. Die notwendige Platzpflege (insbesondere Abziehen des Platzes, Wässern und Bälle sammeln) ist während der Dauer einer Trainingseinheit durchzuführen.
3.4    Die Tennisschule behält sich vor, einzelne Teilnehmende vom Training auszuschließen, wenn diese trotz wiederholter Aufforderung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder anhaltend das Training stören. Minderjährige Teilnehmende bleiben in diesem Fall bis zum Ende der Trainingseinheit auf dem Trainingsplatz, soweit sie nicht früher durch einen Vertretungsberechtigten vom Training abgeholt werden. Bei Ausschluss vom Training hat der Teilnehmende keinen Anspruch auf die Erstattung des Entgelts für die entsprechende Trainingseinheit. Ein darüber hinaus möglicherweise bestehendes Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften behält sich die Tennisschule ausdrücklich vor.  


§ 4
Haftung und Eigenverantwortung der Trainingsteilnehmenden


4.1    Die Teilnahme am Training erfolgt jeweils in eigener Verantwortung. Der Teilnehmende trägt insbesondere die Verantwortung dafür, körperlich und gesundheitlich in der Lage zu sein, am Training teilzunehmen. Während der Trainingseinheit auftretende körperliche oder gesundheitliche Beschwerden sind dem Trainer unverzüglich mitzuteilen.
4.2    Der Teilnehmende ist verpflichtet, für den jeweiligen Tennisplatz geeignete Tennisschuhe und geeignete Sportbekleidung zu tragen.
4.3    Die Tennisschule haftet für Schäden im Zusammenhang mit dem Training nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Schäden an Personen oder Sachen sowie für den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände der Teilnehmenden, es sei denn, die gesetzlichen Vorschriften sehen eine weitergehende Haftung vor – insbesondere bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für liegengebliebene oder abhanden gekommene Gegenstände übernimmt die Tennisschule keine Haftung, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Schäden sind der Tennisschule innerhalb von sieben Tagen nach Kenntnis schriftlich anzuzeigen, unter Angabe von Schadentag, -hergang und Schadenshöhe. Die Einhaltung dieser Frist ist Voraussetzung für eine etwaige Schadensregulierung, sofern nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen. 


§ 5
Stornierung und Ausfall von Trainingseinheiten


5.1    Die Absage der Teilnahme an einer Einzeleinheit durch den/die Teilnehmenden muss spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Trainingsbeginn gegenüber dem Trainer erfolgen. Wird eine Trainingsteilnahme durch den/die Teilnehmenden nicht rechtzeitig abgesagt, bleibt der Anspruch der Tennisschule auf Zahlung des Trainingsentgelts bestehen.  Eine Nachholung der Trainingseinheit erfolgt in diesem Fall nicht.
5.2    Im Falle der rechtzeitigen Absage einer Einzeleinheit, hat der Teilnehmende/die Teilnehmenden einen Anspruch auf Nachholung der jeweiligen Trainingseinheit. Bei Gruppenunterricht besteht kein Anspruch auf Nachholung für einzelne Teilnehmende, sofern die Trainingseinheit auf Wunsch der übrigen Teilnehmenden durchgeführt wird. 
5.3    Eine Stornierung gebuchter Saisontrainings ist in der Regel ausgeschlossen. Im Fall der rechtzeitigen Absage einer Trainingseinheit eines gebuchten Saisontrainings wird sich die Tennisschule um eine Nachholung der Trainingseinheit in der laufenden Woche oder der auf die abgesagte Trainingseinheit folgenden Woche bemühen. Ist eine Nachholung in dem genannten Zeitraum nicht möglich, erfolgt keine Nachholung zu einem späteren Zeitpunkt. Der Anspruch der Tennisschule auf das zu zahlende Trainingsentgelt bleibt bestehen. Bei Gruppenunterricht besteht kein Anspruch auf Nachholung für einzelne Teilnehmende, sofern die Trainingseinheit auf Wunsch der übrigen Teilnehmenden durchgeführt wird.
5.4    Für gebuchte Workshops und Trainingscamps gelten folgende Stornierungsbedingungen:
•    Bis 21 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfreie Stornierung, vollständige Rückerstattung des Teilnahmeentgelts.
•    Ab dem 21. bis zum 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 20 % des Teilnahmeentgelts sind zu zahlen.
•    Ab dem 13. bis zum 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Teilnahmeentgelts sind zu zahlen.
•    Ab dem 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn sowie bei Nichterscheinen: 100 % des Teilnahmeentgelts sind zu zahlen. 
Diese Stornopauschalen berücksichtigen den Aufwand für Organisation, Reservierungen sowie den möglichen Einnahmeausfall durch nicht mehr vermittelbare Plätze. Die Workshops und Trainingscamps sind termingebundene Freizeitveranstaltungen (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB) und unterliegen daher nicht dem gesetzlichen Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen. Gesetzliche Rücktrittsrechte – etwa bei höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund – bleiben unberührt.
5.5    Wird eine Trainingseinheit (Einzeleinheit oder Trainingseinheit eines Saisontrainings) durch die Tennisschule abgesagt, hat der Teilnehmende/die Teilnehmenden einen Anspruch auf Nachholung der Trainingseinheit. Ist eine Nachholung nicht oder nicht innerhalb der laufenden Saison möglich, hat der Teilnehmende/die Teilnehmenden einen Anspruch auf Erstattung des Trainingsentgelts.
5.6    Kann eine bereits begonnene Trainingseinheit aufgrund der Witterung oder witterungsbedingter Unbespielbarkeit des Trainingsplatzes im Freien nicht fortgeführt werden, wird die Trainingseinheit abgebrochen. Ein Anspruch auf Nachholung besteht in diesem Fall nicht; der Anspruch der Tennisschule auf Zahlung des Trainingsentgelts bleibt bestehen.
5.7    Kann eine Trainingseinheit aufgrund höherer Gewalt – insbesondere durch witterungsbedingte Unbespielbarkeit des Trainingsplatzes, extreme Witterungsverhältnisse, technische Störungen oder die (teilweise) Schließung von Hallen oder Vereinsanlagen – nicht wie geplant durchgeführt werden, wird sich die Tennisschule nachweislich und zumutbar um die Nachholung der Einheit innerhalb von vier Wochen ab dem ursprünglich geplanten Termin bemühen. Sollte trotz dieser Bemühungen keine Einigung auf einen Ersatztermin mit dem/der/den Teilnehmenden erzielt werden können, wird die betroffene Trainingseinheit erstattet.


§ 6
Trainingsentgelt und Zahlung


6.1    Das jeweils zu zahlende Trainingsentgelt richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste der Tennisschule. Alle Gebühren beinhalten Ballkosten und das Trainerhonorar. In der Wintersaison fallen zusätzliche Hallengebühren an, die von den Teilnehmenden zu tragen und zu begleichen sind.  
6.2    Die Preise beziehen sich ausschließlich auf die Erbringung von Trainingsleistungen durch die Tennisschule. 
6.3    Das vereinbarte Trainingsentgelt ist über die Buchungsplattform der Tennisschule vor Beginn der Trainingseinheit oder des Saisontrainings zu entrichten. 
6.4    Bei Gruppentrainings (2er-, 3er- oder 4er-Gruppen) erfolgt die Buchung ausschließlich durch eine teilnehmende Person über die Buchungsplattform der Tennisschule. Die Zahlung des vollständigen Trainingsentgelts für die gesamte Gruppe ist im Rahmen des Buchungsvorgangs vorab durch diese Person zu leisten. Die interne Aufteilung der Kosten unter den übrigen Gruppenteilnehmenden liegt allein in deren Verantwortung und ist nicht Gegenstand des Vertragsverhältnisses mit der Tennisschule. 


§ 7
Versicherungsschutz und Haftung für Nicht-Mitglieder


7.1    Die Teilnahme am Tennistraining erfolgt für Nicht-Mitglieder auf eigene Gefahr.
7.2    Personen, die nicht Mitglied im kooperierenden Verein SV Rot-Weiß Lucklum/Erkerode e.V. sind, sind nicht über dessen Sportversicherung versichert.
7.3    Nicht-Mitgliedern wird ausdrücklich empfohlen, eigenverantwortlich für einen ausreichenden privaten Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz zu sorgen.
7.4    Die Tennisschule haftet nicht für Schäden, die aus dem Fehlen eines solchen Versicherungsschutzes resultieren, es sei denn, die Tennisschule oder seinen Trainern ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen.
7.5    Die gesetzliche Haftung von der Tennisschule und seinen Trainern – insbesondere bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibt unberührt.


§ 8
Schlussbestimmungen


8.1    Mit Abschluss des Vertrages werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
8.2    Soweit nach diesen Allgemeinen Bedingungen Erklärungen schriftlich abzugeben sind, reicht hierfür die Textform i. S. v. § 126b BGB aus.
8.3    Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen wirksam. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Bestimmungen.

 

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